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Fassadenanreizprogramm

Neben der Gestaltung der öffentlichen Plätze und Straßenräume, trägt auch das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich zum Gesamteindruck der Innenstadt bei.
Eine Aufwertung der Innenstadt kann daher auch nur mit dem Engagement der privaten Eigentümer stattfinden. Um ihnen einen Anreiz zu bieten, Veränderungen an ihrem Gebäude vorzunehmen, hat die Stadt zwei Fördermöglichkeiten beschlossen.

Fördermöglichkeit 1: Fassadenanreizprogramm

Durch das Architekturbüro ammon + sturm wurde ein Gestaltungsleitbild für das Fördergebiet „Aktive Kernbereiche“ erarbeitet. Somit stehen jetzt abgestimmte Rahmenbedingungen zur Verfügung, die eine harmonische Gestaltung der Innenstadt fördern sollen.

Private EigentümerInnen im Fördergebiet werden angeregt, ihre Pläne nach dem Gestaltungsleitbild zu orientieren. Wenn Sie diesem Leitbild folgen und eine den Förderrichtlinien entsprechende Beratung zur Qualitätssicherung in Anspruch nehmen, gibt Ihnen das Fassadenanreizprogramm eine konkrete finanzielle Unterstützung, Ihre Fassade umzugestalten. Es können nach vorheriger Absprache 10% der Investitionskosten (bis zu maximal 10.000 €) zurückerstattet werden.

Fördermöglichkeit 2: Sanierungssatzung

Das von der Stadt Heppenheim festgelegte Sanierungsgebiet bietet privaten EigentümerInnen erhöhte steuerliche Abschreibungen. Sollten Sie bestimmte Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigentum durchführen wollen, können Sie nach §7h-i EstG die Investitionssumme bis zu 100% über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen lassen.

Um diese Fördermöglichkeit nutzen zu können, muss Ihr Vorhaben den Sanierungszielen im Fördergebiet entsprechen. Zur Klärung, ob Förderungsmöglichkeiten für Ihr Vorhaben anzuwenden sind, setzten Sie sich bitte mit dem Kernbereichsmanagement in Verbindung.

Beispiel: Fassadenmodernisierung Friedrichstr. 17 im Jahr 2017